Wann sind Rasenmähen, Heckenschnitt und Baumfällung gesetzlich erlaubt?
Wenn sich gesetzliche Regelungen regelmäßig aktualisieren, ist es nicht ganz einfach, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir im Folgenden die aktuellen Bestimmungen zur Gartenpflege in einem Artikel für Sie zusammengefasst:
In den Sommermonaten ist die Tierwelt besonders aktiv. Um vor allem Vögeln und Kleintieren in der Aufzuchtzeit den nötigen Schutz zu sichern, haben sich die gesetzlichen Bestimmungen hierzu in den letzten Jahren immer wieder verschärft. Größere Schnittarbeiten sind nach der aktuellsten Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes über den Sommer hinweg nicht mehr gestattet.
Der §39 des BNatSchG legt seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Sie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal abschneiden dürfen. Schonende Pflegeschnitte sind jedoch durchgehend erlaubt. Des Weiteren ist das Stutzen der Hecke in bestimmten Fällen sogar geboten, wenn etwa zu hoch gewachsene Sträucher die Nachbarn stören oder die Verkehrssicherheit gefährden.
Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Doch auch hier gilt es verschiedene Faktoren zu beachten. Bevor Sie zur Säge greifen, stellen Sie sicher, dass kein Vogel den betreffenden Baum als Nistplatz erwählt hat. Außerdem informieren Sie sich am besten über eine möglicherweise örtlich geltende Baumsatzung.
Beim Stutzen von Rasenflächen und der Rasenpflege bewahren Sie am besten Ruhe: Sobald der Rasen nach dem Winter sprießt und grünt, verfallen viele Gärtner oft in einen regelrechten Aktionismus. Allgemein denkt man erstmal vielleicht gar nicht dran, dass diese Arbeiten gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Denken Sie jedoch bei lauten Geräten besonders an die vorgeschriebene Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr.
Da Rasenmäher oft eine große Lautstärke an den Tag legen, ist Mähen in Wohngebieten neben der Mittagsruhe auch an Sonn- und Feiertagen verboten. Eine praktische Möglichkeit, dies zu umgehen, sind handbetriebene Mäher oder geräuscharme Mähroboter unter einem Lärmpegel von 88 Dezibel. Örtlich festgelegte Bußgelder machen das Überschreiten der Lärmgrenze zu einem teuren Spaß.
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